Sehr geehrte Dorfhainer Grundstückseigentümer,
im Dezember 2018 erhalten Sie wieder ein Schreiben, in dem der Zählerstand für die Trinkwasseruhr, Brunnen- und Zisternenzähler, sowie der absetzungsfähigen Außenzähler anzugeben ist, um die Einleitmenge des
Schmutzwassers zu ermitteln.
Senden Sie die Zählerstandsmeldung bis zum 04. Januar 2019 an die Gemeindeverwaltung Dorfhain zurück. Danach werden die Verbräuche für die Abrechnung geschätzt.
Gern können Sie diese Meldung auch digital per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermitteln. Beachten Sie, dass die Zählernummer, der Zählerstandund das Eichjahr erkennbar ist bzw. auf der Meldung eingetragen wird.
Die Kunden, die Daueraufträge bei Kreditinstituten haben bzw. Einzahler sind, weisen wir vorsorglich darauf hin, die Anpassung der fälligen Vorauszahlungen für 2019 des neuen Bescheides für 2018 zu beachten.
Um eine ordnungsgemäße Verbuchung der Zahlung vornehmen zu können, ist die Angabe der vollständigen Kundennummer unbedingt zu beachten.
Für die Kunden, die sich neu für den Lastschrifteneinzug entscheiden, fügen wir ein SEPA-Lastschriftmandat bei. Dieses ist vollständig ausgefüllt an die Gemeinde Dorfhain zu senden.
Abwasserbetrieb
Gemeinde Dorfhain