Information der Öffentlichkeit über die Aufstellung eines sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/ Windenergie und das Beteiligungsverfahren zur Planaufstellung
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal/Osterzgebirge hat am 05.07.2023 den Beschluss zur Aufstellung eines sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung gefasst. Die Notwendigkeit für diesen Plan ergibt sich aus der im Windenergieflächenbedarfsgesetz, einem Bundesgesetz, festgelegten Verpflichtung des Freistaates Sachsen, 2 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen.
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