Friedensrichter / Schiedsstelle

Wo Menschen aufeinander treffen, können Konflikte entstehen. Nicht immer sind alle der gleichen Meinung und manchmal geht es soweit, dass ein Gericht notwendig ist, um den Frieden wieder herzustellen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten in der Regel Zeit, Geld und Nerven. Oftmals ist der Streitgegenstand den ganzen Aufwand nicht wert.
Erschwerend kommt hinzu, dass vor Gericht zwar ein Urteil gesprochen wird, es aber meistens trotzdem nur Verlierer gibt. In der Sache herrscht zwar nach dem Urteil Rechtssicherheit, zwischen den Parteien bleibt jedoch oftmals ein Graben.

Als Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren existiert in Deutschland seit vielen Jahrzehnten das Schiedsamt. Hier gilt der Grundsatz "Schlichten statt Richten". Die Schiedsperson, welche das Amt begleitet, versucht in einer Schlichtungsverhandlung die zerstrittenen Parteien wieder zusammen zu führen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Wenn dieser Versuch erfolgreich durchgeführt wird, so führt dies zu einem Vergleich zwischen den Parteien. Ein Vergleich ist kein Urteil, sondern eher mit einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten vergleichbar, welche ausdrückt, wie in Zukunft mit der Sache umgegangen werden soll. Ein Vergleich enthält somit eine schriftliche Fixierung von Rechten und Pflichten aller Parteien und ist in dieser Form als Titel 30 Jahre lang bei dem zuständigen Amtsgericht beiderseits vollstreckbar.

In Sachsen wird abweichend zu allen anderen Bundesländer der Begriff "Friedensrichter" für das Amt der Schiedsperson verwendet. Die Aufgaben des Friedensrichters werden ehrenamtlich übernommen. Die Wahl der Person erfolgt durch den Gemeinderat für die Dauern von 5 Jahren. Der gewählte Friedensrichter wird durch das zuständige Amtsgericht vereidigt.

Unter nachfolgend Kontaktdaten erreichen Sie den Friedensrichter von Dorfhain:

Michael Jahn
Bergstr. 48, 01738 Dorfhain

035055/13930
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