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Schauen Sie doch regelmäßig vorbei!

Die Fahrt zwischen Wohnort und Schule wird vorrangig im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) organisiert. Zur Nutzung des ÖPNV sind Fahrausweise notwendig. Die Eltern bzw. volljährigen Schüler können beim Verkehrsunternehmen, beispielsweise der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, ein Bildungsticket bestellen. Das Bildungsticket kann von Eltern bzw. volljährigen Schülern beim Verkehrsunternehmen bestellt werden. Mit dem Bildungsticket ist es möglich alle öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Verbundraum zu nutzen. Als Verbundraum gilt der Verkehrsverbund am Schulort. Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist dies der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO). Der monatliche Preis des Bildungstickets beträgt 15 Euro und entspricht damit dem monatlichen Eigenanteil an der Schülerbeförderung gemäß Schülerbeförderungssatzung (SchBS). Die aktuell gültige SchBS ist unter www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html zu finden.

Das müssen Sie wissen!

Stellen Sie sich vor: Sie ziehen wie gewohnt Ihre Biotonne an den Straßenrand – doch die Müllabfuhr fährt einfach weiter. Ein roter Aufkleber auf dem Deckel signalisiert: „Nicht geleert – falsche Befüllung!“

Genau das könnte ab dem 1. Mai 2025 häufiger passieren. Denn mit der neuen Bioabfallverordnung gelten strengere Regeln für die Biotonne. Wer seinen Biomüll nicht richtig trennt, riskiert eine ungeleerte Tonne.

Was ändert sich ab dem 1. Mai 2025?

Die Saison im Besucherbergwerk Aurora Erbstolln Dorfhain ist eröffnet 

Am 05. April 2025 erschallte es wieder laut „Glück Auf“ vor dem Besucherbergwerk im Tal der Wilden Weißeritz. Es ist die 37. Grubensaison, wo Bergbau-Interessierte in den Aurora Erbstolln in Dorfhain einfahren können.
 
Als Gäste der Eröffnung konnten unter anderem Gemeinderat Andreas Unterdörfer, der zuständige Kreiswegewart Gunter Fichte und der Pfarrer Jan Herfen durch den Vereinsvorsitzenden Silvio Lehmann herzlich begrüßt werden. 

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB & 
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

Der  Gemeinderat  der  Gemeinde  Dorfhain  hat  in  seiner  Sitzung  am  03.03.2025  mit  Beschluss  Nr. 48/2025 die Aufstellung des Bebauungsplans "Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain" beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll das erforderliche Baurecht für die Errichtung der zum Kommunezentrum zugeordneten Parkplätze inklusive notwendiger Zufahrt geschaffen werden.

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