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Zahlreiche Kleingewässer gehen dem Naturhaushalt nach und nach durch Verlandung, Defekt der Staueinrichtungen oder andere Ursachen verloren. Durch Schlammablagerungen kann sich Fäulnis entwickeln und die Wasserqualität verschlechtern. Unterbliebene Gehölzpflege am Ufer und die damit verbundene Beschattung der Wasserfläche lassen Teiche, Weiher und Tümpel als Fortpflanzungsgewässer für Amphibien sowie Libellen unbrauchbar werden.

Der Landschaftspflegeverband wirkt diesem Trend mit einem neuen LEADER-Projekt entgegen. Seit kurzem gibt es deshalb eine Informations- und Beratungsstelle zur Umsetzung von Kleingewässersanierungskonzepten im LEADER-Gebiet Silbernes Erzgebirge.

Der Zustand der Stillgewässer im ehemaligen Weißeritzkreis wurde in den Jahren 2019 bis 2022 systematisch erfasst und in Steckbriefen festgehalten. Auf dieser Grundlage sind nun verstärkte Sanierungsmaßnahmen an den Gewässern Ziel des laufenden Projektes. Diese sollen der Erhaltung und Entwicklung von Stillgewässern als wichtige Biotope für die heimische Flora und Fauna, insbesondere als Lebensraum und Laichgewässer für seltene, z. T. gefährdete Amphibienarten dienen.

Eigentümer können zu diesem Zweck detaillierte Informationen zu ihren Teichen vom Landschaftspflegeverband erhalten und sich dort zu Revitalisierungs- und Pflegemaßnahmen sowie Fördermöglichkeiten und Finanzierungsstrategien beraten lassen. Auf Wunsch werden Teichbesitzer außerdem bei der Erarbeitung von Fördermittelanträgen unterstützt und bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen fachlich begleitet.

Kontakt: Anke Merkel, Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.,
Tel: 03504-629668, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Nach der EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt, mit unterschiedlichen Fristen und Terminen. Bis zum 19. Januar 2023 waren Fahrerlaubnisinhaber der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 aufgefordert, ihren Papierführerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Jetzt sind Geburtenjahrgänge 1965 – 1970 an der Reihe

Lesen Sie den vollständigen Artikel auf der Internetseite des Landratsamtes Pirna.

Damit Bürgerinnen und Bürger in der Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung die Vorteile der Digitalisierung nutzen können, hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2017 das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen beschlossen. Dieses Gesetz dient als Basis für die digitale Verwaltung der Zukunft.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Aktualisierte Hochwassergefahren- und –risikokarten für die Wilde Weißeritz in Dorfhain

Die immer wieder auftretenden enormen Schäden durch Hochwasserereignisse verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit vorsorgenden und langfristig wirkenden Maßnahmen des Hochwasserschutzes auseinander zu setzen. Da ein vollständiger Schutz vor Hochwasser weder technisch machbar, noch wirtschaftlich sinnvoll ist (Restrisiko), bedarf es für den Umgang mit Hochwasser und des durch Hochwasser entstehenden Risikos vielmehr eines umfassenden und flussgebietsweiten Risikomanagement. Das umfasst:

  • den vorsorgenden Bereich (zum Beispiel Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, an Hochwasser angepasstes Bauen, technische Maßnahmen, Verhaltensvorsorge),
  • die Vorbereitung auf ein Hochwasser (Hochwasservorhersage, Warnsysteme),
  • die Bewältigung des Ereignisses (Gefahrenabwehr) und
  • die Nachbereitung inklusive des Wiederaufbaus ein.

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