und Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Jahresabschlusses 2013 gemäß § 88c Abs. 3 SächsGemO
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat Dorfhain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 9. Dezember 2024 den Jahresabschluss der Gemeinde Dorfhain zum 31. Dezember 2013 mit folgendem Beschluss festgestellt:
Beschluss 34/2024:
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Dorfhain zum 31.12.2013 gemäß § 88 c Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung fest.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Stimmberechtigte, 12 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 1 Enthaltung
Beschluss 35/2024:
Der Gemeinderat beschließt die Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis und im Sonderergebnis des Jahres 2013 gemäß § 25 Abs. 3 und 5 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (SächsKomHVO-Doppik) in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung, auf neue Rechnung vorzutragen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Stimmberechtigte, 11 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 2 Enthaltungen
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 88 c Abs. 3 Satz 2 SächsGemO mit dem Hinweis, dass der Jahresabschluss vom 31. Dezember 2013 mit Anlagen in der Zeit ab
16. Januar 2025
in den Räumen der Gemeindeverwaltung Dorfhain, Schulstraße 4, 01738 Dorfhain während der Öffnungszeiten
Dienstag | von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |
öffentlich zur Einsichtnahme ausliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Schwalbe
Bürgermeister
Online-Version des Jahresabschluss: