Die Gemeinde Dorfhain beabsichtigt zum 01. August 2024
die Einstellung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin
im Gemeindehandwerk (m/w/d) in der Gemeinde Dorfhain.
Arbeitsgebiet ist das Gebiet der Gemeinde Dorfhain.
Die Gemeinde ist Eigentümer einer Vielzahl von kommunalen Liegenschaften u.a. Kindertagesstätte in freier Trägerschaft, Feuerwehrgerätehaus, Verwaltungsgebäude mit Wohnnutzung, Betriebsgebäude für Gemeindehandwerk, Freibad/Erlebnisbad und Abwasseranlagen, technische Anlagen sowie des kommunalen Straßen- und Wegenetzes.