Das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 verursachte in Teilen Sachsens erhebliche Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen und Gegenständen von Privathaushalten und Unternehmen sowie innerhalb der öffentlichen Infrastruktur. Zur Unterstützung bei der Schadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau stellt der Bund über den Freistaat Sachsen Fördermittel zur Verfügung.
Die Frist für die Antragstellung auf finanzielle Hilfen für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen wird jetzt auf den 30. September 2022 vorverlegt.
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