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Die Gemeinde Dorfhain beabsichtigt zum 01. August 2024

die Einstellung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin
im Gemeindehandwerk (m/w/d) in der Gemeinde Dorfhain.

Arbeitsgebiet ist das Gebiet der Gemeinde Dorfhain.
Die Gemeinde ist Eigentümer einer Vielzahl von kommunalen Liegenschaften u.a. Kindertagesstätte in freier Trägerschaft, Feuerwehrgerätehaus, Verwaltungsgebäude mit Wohnnutzung, Betriebsgebäude für Gemeindehandwerk, Freibad/Erlebnisbad und Abwasseranlagen, technische Anlagen sowie des kommunalen Straßen- und Wegenetzes.

Nach der EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt, mit unterschiedlichen Fristen und Terminen. Bis zum 19. Januar 2023 waren Fahrerlaubnisinhaber der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 aufgefordert, ihren Papierführerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Jetzt sind Geburtenjahrgänge 1965 – 1970 an der Reihe

Lesen Sie den vollständigen Artikel auf der Internetseite des Landratsamtes Pirna.

Aktualisierte Hochwassergefahren- und –risikokarten für die Wilde Weißeritz in Dorfhain

Die immer wieder auftretenden enormen Schäden durch Hochwasserereignisse verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit vorsorgenden und langfristig wirkenden Maßnahmen des Hochwasserschutzes auseinander zu setzen. Da ein vollständiger Schutz vor Hochwasser weder technisch machbar, noch wirtschaftlich sinnvoll ist (Restrisiko), bedarf es für den Umgang mit Hochwasser und des durch Hochwasser entstehenden Risikos vielmehr eines umfassenden und flussgebietsweiten Risikomanagement. Das umfasst:

  • den vorsorgenden Bereich (zum Beispiel Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, an Hochwasser angepasstes Bauen, technische Maßnahmen, Verhaltensvorsorge),
  • die Vorbereitung auf ein Hochwasser (Hochwasservorhersage, Warnsysteme),
  • die Bewältigung des Ereignisses (Gefahrenabwehr) und
  • die Nachbereitung inklusive des Wiederaufbaus ein.

Jahresgebühr nur noch über SEPA-Lastschriftmandat möglich

Sehr geehrte Leser des Amtsblattes,

gemäß der aktuellen Rücksprache zwischen Gemeindeverwaltung und Verwaltungsgemeinschaft Tharandt (Kassenverwaltung) ist es seit dem Jahr 2021 nur noch möglich, die Jahresgebühr in Höhe von 3 Euro (für die Zustellung des Amtsblattes in den Briefkasten) über das Lastschriftverfahren zu begleichen.

Wir bitten alle Barzahler und Überweiser ab dem Jahr 2021 am SEPA-Lastschriftverfahren für die Zustellung des Amtsblattes teilzunehmen.
Das Formblatt kann sowohl hier im Downloadbereich -> Formulare heruntergeladen als auch dem nächsten Amtsblatt entnommen werden.

Möchten Sie zukünftig das Amtsblatt nicht in Papierform zugestellt bekommen, so haben Sie die Möglichkeit, das Amtsblatt online über unsere Homepage zu lesen.
https://www.dorfhain.de/index.php/verwaltung/dokumente/amtsblatt
Die Druckerei Riedel bietet den weiteren Service an, Ihnen die elektronische Ausgabe des aktuellen Amtsblattes direkt in Ihren Mail-Briefkasten zu senden. Bestellungen bitte per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden.

Sollten sich Fragen ergeben, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

➢ Gemeindeverwaltung Dorfhain:   Tel. 035055/61833, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

➢ Stadtverwaltung Tharandt:     Tel. 035203/395118, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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